Die Entwicklung der saisonalen Mietvorschriften: Was sich im Jahr 2025 ändert
- David
- 30. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Saisonale Mietplattformen wie Airbnb haben den Tourismussektor revolutioniert. Ihr schnelles Wachstum hat jedoch viele Fragen aufgeworfen, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung und die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. In Frankreich wurde 2024 ein neues Gesetz verabschiedet, um diese Aktivitäten strenger zu regeln.

Die wichtigsten Maßnahmen, die Sie ab 2025 beachten sollten
Stärkung der Befugnisse der Bürgermeister
Quoten: Bürgermeister können nun Quoten für möblierte Touristenunterkünfte in ihrem Gebiet festlegen, um deren Verbreitung zu begrenzen und ein Gleichgewicht zwischen Hauptwohnsitzen und Touristenunterkünften zu wahren.
Genehmigungen: Für neue saisonale Vermietungen in angespannten Gebieten ist möglicherweise eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Verstärkter Energiebedarf
Energieleistungsdiagnose (DPE): Alle möblierten Touristenunterkünfte müssen eine konforme DPE vorweisen. Die Vermietung von Wohnungen der Klassifizierung G wird ab 2025 verboten sein, gefolgt von Wohnungen der Klassifizierung F im Jahr 2028. Letztendlich müssen alle möblierten Unterkünfte zwischen A und D eingestuft sein. Die Fristen und Anforderungen variieren je nach Gebiet und Umsetzungsdatum für die Vermietung.
Energiesanierung: Diese neuen Anforderungen werden Eigentümer dazu ermutigen, energetische Sanierungsarbeiten durchzuführen, um die Energieeffizienz ihrer Häuser zu verbessern.
Besteuerung:
Reduzierung der Steuervorteile: Steuerermäßigungen für Mieteinnahmen aus möblierten Touristenunterkünften wurden reduziert. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Steuervorteile, die bestimmte Eigentümer genießen, zu verringern.
>> 50 % für klassifizierte möblierte Unterkünfte und Gästezimmer innerhalb der Grenze von 77.700 Euro Jahresmieteinnahmen (gegenüber heute 71 % innerhalb der Grenze von 188.700 Euro);
>> 30 % für nicht klassifizierte möblierte Wohnungen bis zu einer Grenze von 15.000 Euro Jahresmieteinnahmen (im Vergleich zu heute 50 % bis zu einer Grenze von 77.700 Euro).
Verwaltungsformalitäten
Registrierungsnummer: Eine Registrierungsnummer ist für alle möblierten Touristenunterkünfte obligatorisch.
Einkommenserklärung: Einkünfte aus diesen Vermietungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
Um weiter zu gehen:
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